Was ist die DGUV Vorschrift 3?
Als Mitglied einer Berufsgenossenschaft wissen Sie bestimmt: In Deutschland sind Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gesetzlich verpflichtet, Elektrogeräte und elektrische Anlagen in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Maßgeblich dafür ist die Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-V3). Die DGUV ist dabei eine Unfallverhütungsvorschrift, die sich auf elektrische Anlagen und Betriebsmittel eines Unternehmens bezieht. Als renommierter Elektrofachbetrieb können wir diese Prüfung professionell für Sie durchführen.
Warum muss eine DGUV V3 Prüfung gemacht werden?
Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, dass Mitarbeitern und Besuchern keinen arbeitssicherheitstechnischen Gefahren ausgesetzt sind.
Die DGUV Vorschrift 3 ist hierbei eine gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift, die für die notwendige Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sorgt.Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sind per Gesetz dazu angehalten, durch regelmäßige Prüfungen elektrischer Geräte und Anlagen die Einhaltung dieser Vorschrift nachzuweisen.
Eine DGUV-V3-Prüfung ist daher auch für den Versicherungsschutz wichtig: Im Schadensfall zahlt eine Versicherung nur, wenn eine fachkundige Prüfung der Maschinen, Anlagen und aller technischen Geräte nach DGUV nachgewiesen werden kann.
Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?
Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung darf nur von einer den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Außerdem sind für die Prüfung geeignete Mess- und Prüfgeräte verpflichtend zu verwenden. Als gesetzliche Grundlage dafür dient der § 2 Abs. 6 der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung).
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Wie oft muss eine DGUV V3 Prüfung stattfinden?
Bis auf einige Ausnahmen gilt bei ortsfesten Betriebsmitteln (ortsfeste Geräte und Anlagen) in der Regel eine wiederkehrende Prüffrist von 48 Monaten. Anders sieht es jedoch bei den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln aus. Da gelten unterschiedliche Prüffristen, die zwischen 3 und 48 Monaten liegen. Diese können zudem je nach tatsächlich vorliegender Belastung verkürzt werden.